Die nachstehenden Bestimmungen gelten für Schweizer und ausländische SchülerInnen/StudentInnen/Jugendliche, unabhängig vom Studienort im In- und Ausland.
Folgende Personen sind berechtigt, die International Student Identity Card (ISIC) zu erwerben:
- StudentInnen einer Hochschule (im Rahmen einer Universität, Fachhochschule, Akademie oder dergleichen)
- SchülerInnen der Sekundar- und Realschule, Maturitätsschule, Gymnasium, Universtität, Fachhochschule private Ausbildungsinstitutionen oder dergleichen
- Jugendliche, die in einer Berufsausbildung (Lehre) stehen, oder die Berufsmaturitätschule besuchen
- Alle Personen, die für mindestens 6 Monate an einer Schule (mind. 16 Stunden pro Woche) eingeschrieben sind
Nachweis der ISIC Berechtigung
- Inskriptionsbestätigung des Ausbildungsinstitutes
- Universitäts-/Schulausweis mit dem entsprechenden Semesterstempel
- Lehrlingsausweis mit entsprechender Marke
- Bestätigung der Schule mit Angabe der Schuldauer
- Zum Ausstellen der ISIC Karte wird ein Bild im Passbildformat benötigt